Pickerl fürs Auto – Alles zur §57a-Begutachtung

Inhalt:

  1. Auto Pickerl in Österreich
  2. Ablauf einer Pickerl-Überprüfung
  3. Prüfpositionen und mögliche Mängel
  4. Toleranzen und Fristen
  5. Auto Pickerl oder Kfz-Service
  6. Fahren ohne gültige Plakette
  7. Autoverkauf ohne Pickerl
  8. Neuerungen ab 2020
  9. Häufig gestellte Fragen

Jedes Jahr aufs Neue ist es so weit. Ab einem Fahrzeugalter von fünf Jahren, steht eine jährlich, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz auf dem Programm jedes Autofahrers. Es handelt sich hierbei um die Begutachtung nach §57a –umgangssprachlich auch einfach als Pickerl-Überprüfung bezeichnet.

Diese Plakette benötigen nicht nur Autos, sondern alle für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassenen Fahrzeuge, was zum Beispiel auch Motorräder oder Mopeds inkludiert. Ebenso fallen S-Pedelecs, Wohnwagen oder Kfz-Anhänger in diese Regelung.

Wir haben alle relevanten Infos zum Thema Pickerl-Überprüfung am Auto für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie Wissenswertes zur Überprüfung, die gesetzlichen Bestimmungen und Toleranzfristen sowie alles zur 3-2-1 Regelung bei Neuwagen.

Auto Pickerl in Österreich – Was ist das?

Die sogenannte Pickerl-Überprüfung nach §57a dient dazu, als regelmäßig wiederkehrende Begutachtung die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Kraftfahrzeugs zu garantieren. Sie soll sicherstellen, dass alle Fahrzeuge auf Österreichs Straßen diesen Erfordernissen entsprechen. Auf Kfz aus dem Ausland hat dieser Paragraf jedoch nur bedingt Einfluss, da dort andere (wenn auch ähnliche) Gesetze herrschen.

Die Überprüfung können Sie in den meisten (auch freien) Autowerkstätten sowie in Niederlassungen der Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC durchführen lassen. Meist ist es hier sinnvoll, bereits im Vorfeld einen Pickerl Termin zu vereinbaren, da die Begutachtung mitunter bis zu einer Stunde dauern kann.

Bei jeder Inspektion erhalten Sie einen Prüfbericht mit einer Auflistung etwaiger Mängel sowie deren Schweregrad. Notiert sind hier außerdem Kennzeichen, Fahrgestellnummer und Kilometerstand, sowie Daten zum Fahrzeughalter. Bewahren Sie den Prüfbericht sorgfältig auf, da Sie diesen, zum Beispiel im Falle einer zerstörten Plakette oder beim Verkauf des Wagens, benötigen. Mitgeführt werden muss dieser jedoch nur bei Omnibussen, LKWs und Anhängern über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie bei vorwiegend gewerblich genutzten Fahrzeugen.

Ablauf einer Pickerl-Überprüfung nach §57a

Eine Pickerl-Überprüfung dauert, bei einem im Vorfeld vereinbarten Termin, rund 40 bis 60 Minuten. Kalkuliert wird hier aber meist eine Pauschale, anstatt des Stundensatzes eines Mechanikers. Bringen Sie Ihr Fahrzeug in die Prüfstelle. Es schadet nicht, vorher das Kfz, zumindest von außen zu reinigen, um den Prüfern die Arbeit ein wenig zu erleichtern.

Oftmals behebt die prüfende Stelle kleine Mängel, wie zum Beispiel defekte Lampen oder abgenutzte Wischerblätter, direkt vor Ort im Rahmen der Pickerl-Überprüfung. Größere Mängel müssen Sie von einer befähigten Fachwerkstatt beheben lassen. Längere Strecken sollten Sie während dieses Zeitraums vermeiden. Sie haben für die Reparatur vier Wochen Zeit, dürfen aber währenddessen nicht mehr als 1.000 Kilometer fahren. Nachdem Sie die Mängel behoben haben, können Sie Ihr Kfz erneut in der Prüfstelle vorführen. Hier werden dann nur noch die mangelhaften Positionen geprüft, sodass in der Regel keine Mehrkosten entstehen.

Ist das Gutachten positiv, entfernt der Mechaniker das alte Pickerl von der Frontscheibe, stanzt eine neue Plakette und klebt diese anschließend an die richtige Position. Die Plakette wird meist separat verrechnet und schlägt mit 1,45 € exklusive Stundensatz zu Buche, woraus rund 10 € resultieren. Dieser Betrag ist ebenso fällig, wenn Sie eine Ersatzplakette beantragen.

Prüfpositionen und mögliche Mängel – Was wird gemacht?

Bei der Kfz-Überprüfung im Rahmen der §57a-Begutachtung werden rund 130 verschiedene Punkte auf Korrektheit getestet. Die Prüfpunkte einer Pickerl-Begutachtung sind vom Gesetzgeber vorgegeben und beinhalten:

  • Bremsanlage
  • Leuchten und Reflektoren
  • elektrische und elektronische Anlagen
  • Lenkung, Räder und Reifen
  • Achsen, Aufhängungen und Fahrgestell, inklusive daran befestigter Teile
  • Sichtfeld, inklusive Scheibenwischer und Waschanlage
  • Umweltbelastung bzw. Schadstoffausstoß
  • Fahrzeugidentifizierung
  • sonstige Ausstattung (zum Beispiel Verbandskasten, Warndreieck, Airbag)

Achtung

Wird im Rahmen einer §57a-Überprüfung ein Mangel an Ihrem Kfz festgestellt, sollten Sie diesen – je nach Schweregrad – möglichst schnell beheben lassen. Die Arten von Mängeln reichen hier von "leicht" bis "schwer", sowie "Gefahr in Verzug" und einem "Verstoß gegen Vorschriften".

Leichte und schwere Mängel 

Bei leichten Mängeln wird die Prüfplakette zwar ausgestellt, jedoch mit der Empfehlung, die entdeckten Problemstellen bald reparieren zu lassen. Dennoch können auch mehrere leichte Mängel zu einem negativen Gutachten führen. Da es sich in der Regel aber vorwiegend um Verschleißteile handelt, ist eine Reparatur meist relativ kostengünstig und schnell durchgeführt.

Schwere Mängel beeinträchtigen die Verkehrs- und/oder Betriebssicherheit des Fahrzeugs. Hier wird das Auto Pickerl erst nach erfolgter Behebung des Mangels ausgestellt. Dank einer speziellen Regelung ist eine Nachprüfung innerhalb eines Monats möglich – ohne, dass alle bereits geprüften Positionen nochmals überprüft werden müssen. Das spart Ihnen Zeit und Geld.

Vorschriftsmängel 

Ein sogenannter Vorschriftsmangel tritt dann auf, wenn zum Beispiel nicht genehmigte Anbauten installiert wurden, wie zum Beispiel Spoiler oder Tieferlegungsfedern. Auch diese müssen beseitigt bzw. zurückgebaut werden, sodass sich das Kfz wieder in einem vorschriftskonformen Zustand befindet. Erst dann wird die Plakette ausgestellt. Lassen Sie diverse Installationen und Veränderungen typisieren und eintragen, um Probleme bei der §57a-Überprüfung zu vermeiden.

Gefahr im Verzug 

Bei besonders starken Beeinträchtigungen bzw. wenn die weitere Nutzung des Kfz die Verkehrssicherheit gefährden würde, tritt Gefahr im Verzug ein. Der Mangel muss umgehend behoben werden und Sie dürfen das Fahrzeug nicht weiter lenken. In der Regel werden in diesem Fall der Zulassungsschein und die Kennzeichen bis zur Reparatur abgenommen. Hier ist vor allem bei weniger seriösen Werkstätten Vorsicht geboten. Fallweise werden bei „Gefahr im Verzug“ hohe Preise für Reparaturen veranschlagt, da Sie mit Ihrem Wagen festsitzen und diesen ansonsten ebenso kostspielig abschleppen lassen müssten.

Toleranzen und Fristen auf einen Blick

Die Fristen für die regelmäßige Überprüfung richten sich nach dem Monat der ersten Zulassung eines Fahrzeugs. Diesen finden Sie sowohl im Zulassungs- als auch im Typenschein. Außerdem ist der Fälligkeitsmonat in der Plakette selbst gestanzt und dort ersichtlich. Ist Ihr Kfz zum Beispiel im Mai erstmals zugelassen worden, sollte auch das Auto Pickerl im Mai gemacht werden. Jetzt kommt der Toleranzzeitraum ins Spiel: Durch diesen ist es erlaubt, die Überprüfung einen Monat vorzuziehen (April) oder die Inspektion bis zu vier Monate danach (spätestens Ende September) zu veranlassen.

Achtung

Diese Regelung gilt nicht für LKWs, Taxis, Rettungsfahrzeuge und Busse. Mit diesen ist es erlaubt, die Überprüfung bis zu drei Monate vor dem eigentlichen Begutachtungsmonat durchzuführen.

Sollten Sie einen anderen Stichtag zur Zulassung bzw. zur Überprüfung bevorzugen, kann der Tag der Erstzulassung per Antrag verschoben werden. Beantragen können Sie die Verschiebung bei den Zulassungsbehörden wie

  • der Bezirkshauptmannschaft
  • dem Magistrat
  • oder dem Verkehrsamt in Wien.

Dort liegen die dafür notwendigen Anträge auf. Online lässt sich dieser Behördengang jedoch nicht durchführen.

3-2-1-Regelung bei Neuwagen

Bei Neufahrzeugen (PKWs, Motorrädern, Mopeds und Anhängern) fällt die §57a-Begutachtung in den ersten zwei Jahren weg, da hier die sogenannte 3-2-1-Regelung greift. Diese besagt, dass Sie Ihr Kfz erst drei Jahre nach der Erstzulassung überprüfen lassen müssen, anschließend nach zwei weiteren Jahren. Ab einem Fahrzeugalter von fünf Jahren ist die Überprüfung jährlich durchzuführen.

Historische Fahrzeuge

Als Lenker eines historischen Fahrzeugs fällt ihr rollendes Kulturgut nicht mehr in die 3-2-1-Regelung und muss daher alle zwei Jahre überprüft werden. Dabei benötigen Sie nicht nur den Zulassungsschein, sondern außerdem ein Fahrtenbuch bzw. eine Dokumentation zurückgelegter Strecken der letzten zwei Jahre. Historische Fahrzeuge unterliegen nämlich zeitlichen Fahrbeschränkungen. Aktuell liegt diese bei maximal 120 Tagen pro Jahr, an denen der Wagen betrieben werden darf. Des Weiteren müssen Sie zusätzlich alle notwendigen Genehmigungsdokumente bei der Überprüfung vorweisen können.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger 

Bei Neuanschaffungen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen tritt, wie beim PKW, die 3-2-1-Regelung in Kraft. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Anhänger, welche eine Geschwindigkeit von 40 km/h überschreiten dürfen. Bei Anhängern mit einer erlaubten Maximalgeschwindigkeit zwischen 25 und 40 km/h gilt diese Regelung etwas abgeändert, nämlich drei Jahre nach der Erstzulassung und danach im 2-Jahres-Rhythmus.

Auto Pickerl oder Kfz-Service

Anders als bei einem großen oder kleinen Auto Service werden beim Pickerl wichtige Bauteile auf Funktion, Korrosion und Emission geprüft. Ölwechsel und Reifen-Service sind nicht Teil der §57a-Überprüfung. Doch was unterscheidet Pickerl und Service sonst noch im Detail?

Pickerl-Überprüfung §57a

Die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle des Kfz müssen Sie in definierten Intervallen durchführen lassen. Sie umfasst rund 130 Prüfpositionen, welche die Verkehrs- und Betriebssicherheit betreffen. Werden Mängel entdeckt, müssen Sie diese beheben lassen, um einen positiven Prüfbericht und in Folge ein neues Auto Pickerl zu erhalten. Die §57a-Überprüfung zielt aber nicht darauf ab, Verschleißteile regelmäßig zu tauschen, um so die Lebensdauer des Fahrzeugs zu erhöhen. Vielmehr geht es hier um sicherheitsrelevante Bauteile, sodass Sie als Lenker sowie andere Verkehrsteilnehmer nicht durch diverse Mängel am Fahrzeug zu Schaden kommen.

Kleines und großes Auto Service 

Bei einem Auto-Service in einer Kfz-Werkstatt der jeweiligen Marke werden in bestimmten, festgelegten Intervallen nur vom Hersteller definierte Prüfpositionen kontrolliert und gegebenenfalls einzelne Bauteile getauscht, wie zum Beispiel Luft- und Kraftstofffilter oder Zahnriemen.

Die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs steht beim Service nicht an erster Stelle. Ebenso ist das Service nicht zwingend notwendig und erfolgt auf freiwilliger Basis. Dennoch sollten Sie die Serviceintervalle und -termine stets wahrnehmen, um Schäden an Ihrem Kfz zu vermeiden und den Wert Ihres Fahrzeugs möglichst lange zu halten.

Fahren ohne gültige Plakette

Ist das Pickerl Ihres Kfz bereits länger als vier Monate ab dem Fälligkeitsmonat überzogen, können teilweise hohe Strafen verhängt werden. Der Rahmen beträgt in diesen Fällen bis zu 2.180 €, nicht nur für den Lenker, sondern ebenso für den Fahrzeughalter. Richtig kostspielig wird eine Fahrt ohne gültiges Auto Pickerl dann, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden. Hier kann es nämlich vorkommen, dass die Versicherung aussteigt – auch, wenn Sie den Unfall gar nicht selbst verursacht haben. Sind hier nicht nur Sach- sondern auch Personenschäden zu beklagen, werden auch dafür Fahrer und Fahrzeugbesitzer zur Verantwortung gezogen.

Im Ausland kann Ihnen auch während des in Österreich gültigen Toleranzzeitraums die Weiterfahrt verwehrt werden. Vor allem in Tschechien, Ungarn und Kroatien gibt es immer wieder Probleme. Im schlimmsten Fall ist es möglich, dass Ihnen Kennzeichen und Dokumente oder sogar das Fahrzeug abgenommen werden oder generell die Einreise an der Grenze verwehrt wird. Sorgen Sie bei Auslandsreisen am besten dafür, dass Sie die Plakette noch vor Beginn des Überzugs erneuern.

 

Autoverkauf ohne Pickerl

Ein Fahrzeug ohne gültige Plakette unterliegt nicht zwingend einer Wertminderung. Der Verkauf und Transport eines nicht mehr fahrbereiten (selbst, wenn technisch noch dazu fähigem) Kfz gestaltet sich aber etwas schwieriger. Da das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf, ist eine beim Gebrauchtwagenkauf obligatorische Probefahrt bereits nicht mehr möglich. Das Kfz kann demnach nur noch auf Privatgrund getestet werden, was beim Käufer nicht unbedingt Vertrauen weckt. Ein Verkauf ohne gültiges Pickerl schreckt daher bereits von vornherein viele Interessenten ab, da meist mit hohen Mehrkosten im Zuge von Reparaturen zu rechnen ist.

Sollten Sie ihr Auto, Motorrad oder Moped möglichst rasch und unkompliziert verkaufen wollen, empfiehlt sich oftmals, vorher noch das Pickerl zu machen. Die Kosten können Sie im Anschluss an den Verkaufspreis aufschlagen, mit dem positiven Effekt, dass Sie mehr interessierte Käufer erreichen und das Fahrzeug auch einfacher abzutransportieren ist – zum Beispiel mit den blauen Überstellungskennzeichen oder bei direkter Ummeldung mit dem Kennzeichen des Käufers.

Etwas komplizierter wird es, wenn die veranschlagten durchschnittlichen Reparaturkosten den Zeitwert des Wagens um mehr als 10 Prozent übersteigen. Dann verkaufen Sie nämlich genau genommen kein Kfz, sondern Abfall, und müssen diesen eigentlich fachgerecht entsorgen und nicht als Gebrauchtwagen veräußern. Fragen Sie deshalb im Zweifelsfall bei einem Reparaturkostenvoranschlag, der den geschätzten Wert des Fahrzeugs übersteigt, bei einem befugten Kfz-Verwerter nach. Die Rücknahme von Altfahrzeugen ist in der Regel kostenlos, sofern keine wesentlichen Bauteile fehlen, wie zum Beispiel der Motor oder Katalysator. Abschlepp- oder Transportkosten müssen Sie jedoch aus eigener Tasche bezahlen.

Neuerungen bei Begutachtungsfristen ab 2020

Bestimmte Fahrzeugklassen profitieren seit dem 1. März 2020 von ausgedehnten Begutachtungsfristen. Konkret bedeutet das, dass die Fahrzeugklasse L, welche Motorräder, Mopeds, Quads und weitere leichte Fahrzeuge betrifft, auf die 3-2-1-Regelung umgestellt wurde.

Infolgedessen müssen Sie diese Kfz erst drei Jahre nach der ersten Zulassung überprüfen lassen. Begründet wird dies dadurch, dass Leichtfahrzeuge meist weniger Kilometer als Autos zurücklegen. Außerdem werden diese meist nur in der Freizeit und bei Schönwetter gefahren, sowie penibel gepflegt. Eine jährliche Begutachtung ist daher bei neueren Modellen nicht mehr notwendig.

Die Neuregelung kann auch auf ein vor diesem Datum zugelassenes Fahrzeug zutreffen. Sollten Sie von dieser Neuerung betroffen sein, können Sie über die Zulassungsstelle (nicht Prüfstelle) eine Plakette mit dem neuen Geltungszeitraum ausstellen lassen.

Häufige Fragen zum Auto Pickerl

Beim PKW müssen Sie das Pickerl am rechten oberen Rand der Frontscheibe (in Fahrtrichtung gesehen) anbringen. Abgelaufene Plaketten dürfen nicht überklebt, sondern müssen vorher entfernt werden. Am einfachsten funktioniert das mit einem Ceranfeldschaber.

Bei Motorrädern oder Mopeds wird die Plakette in der Regel entweder an der rechten Vorderradgabel oder an der rechten Seitenwand des Frontscheinwerfers aufgeklebt.

Bei Anhängern eignet sich die Deichsel (Zug- oder Lenkvorrichtung) bzw. deren rechte Seite als Fläche für die Plakette. Achten Sie gerade bei Metall auf einen sauberen, fettfreien und trockenen Untergrund, sodass sich die Plakette nicht lösen kann.

Bei der Pickerl-Überprüfung gilt die sogenannte 3-2-1-Regelung bei PKWs bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Das bedeutet, dass nach einer Erstzulassung die nächste §57a-Begutachtung erst drei Jahre darauf fällig wird. Die nächste Überprüfung ist in weiteren zwei Jahren fällig. Ab einem Fahrzeugalter von fünf Jahren ist die jährliche Überprüfung vorgeschrieben. Ist das Pickerl abgelaufen, müssen Sie nichts weiter tun, als einen Blick auf die Erstzulassung zu werfen, um den Fälligkeitsmonat herauszufinden.

Beim Pickerl gibt es einen Toleranzzeitraum von insgesamt sechs Monaten. Als Ausgangsmonat gilt der Monat der ersten Zulassung des Fahrzeugs laut Zulassungsschein. Es ist möglich, bereits einen Monat zuvor die Pickerl-Überprüfung durchzuführen. Außerdem gewährt der Gesetzgeber einen Toleranzzeitraum von maximal vier Monaten nach dem Erstzulassungsmonat.

Sind Sie mit einem überzogenen Auto Pickerl (bis zu vier Monate nach dem Erstzulassungsmonat) im Ausland unterwegs, sollten Sie sich unbedingt vor Fahrtantritt über die dort geltenden Fristen informieren. Besser noch, Sie lassen dieses noch vor Ihrer Reise in einer österreichischen Werkstätte erneuern. In vielen Ländern, wie zum Beispiel Tschechien, Kroatien oder Ungarn, existiert kein Toleranzzeitraum. Im schlimmsten Fall können Ihnen dort also die Weiterfahrt untersagt oder die Kennzeichen abgenommen werden.

Für die Pickerl-Überprüfung müssen Sie mit ihrem Fahrzeug in der Begutachtungsstelle erscheinen. Dazu benötigen Sie außerdem den Zulassungsschein bzw. das Genehmigungsdokument, falls es sich um ein nicht zugelassenes Fahrzeug handelt. Wird ein historisches Kfz überprüft, sind zum Genehmigungsdokument außerdem die Aufzeichnungen des Fahrtenbuchs der vergangenen zwei Jahre vorzuweisen. Sollten Sie ein gasbetriebenes Fahrzeug überprüfen lassen, muss dieses zu mindestens zwei Drittel vollgetankt sein, sodass das Treibstoffsystem auf Dichtheit kontrolliert werden kann. Ist im Zuge der Pickerl-Überprüfung ein Mangel behoben worden und eine Nachüberprüfung fällig, sind Belege über die ordnungsgemäße Reparatur in einer Autowerkstatt von Vorteil.

Mit unserer Checkliste sehen Sie auf einen Blick, was Sie für eine §57a-Begutachtung benötigen:

–          Zulassungsschein

–          Genehmigungsdokumente (wenn notwendig)

–          Fahrtenbuch oder fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen (bei historischen Fahrzeugen)

–          idealerweise gereinigtes Fahrzeug

–          mindestens zu 2/3 gefüllter Tank bei gasbetriebenen Fahrzeugen

–          Einzelgenehmigungen und Prüfgutachten für Anbauteile

Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen betrieben wird, benötigt eine gültige Plakette. Aus diesem Grund müssen Autos, Motorräder, Mopeds und auch Anhänger regelmäßig kontrolliert werden. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel: Motorkarren sowie Zugmaschinen und Anhänger mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit 30 km/h sind von der Begutachtungspflicht ausgenommen.

Die Kosten für die Pickerl-Überprüfung schwanken zwischen rund 40 bis 90 €, abhängig von Marke, Modell und Autowerkstatt. Als Mitglied eines Autofahrerclubs (ARBÖ oder ÖAMTC) erhalten Sie in der Regel Ermäßigungen in den dazugehörenden Werkstätten. Bei Motorrädern oder Mopeds sind die anfallenden Kosten etwas geringer und liegen durchschnittlich zwischen 20 und 50 €.

Auf modernen Fahrzeugen werden in der Regel nur noch weiße Plaketten geklebt. Voraussetzung hierfür ist ein PKW oder LKW bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie ein Benzinmotor mit Katalysator oder ein abgasarmer Dieselmotor.

Grüne Plaketten werden Fahrzeugen verliehen, welche die Grenzwerte des Schadstoffausstoßes überschreiten.

Vor geraumer Zeit wurden rote Plaketten geklebt. Bei den zugrundeliegenden Untersuchungen wurden jedoch nur die wichtigsten Bauteile geprüft, wie Bremsen, Stoßdämpfer und Karosserie. Der ökologische Aspekt fand damals noch zu wenig Beachtung.

Nicht zu verwechseln ist die Farbe des Auto Pickerls mit jener der Umweltplaketten, um Umweltzonen befahren zu können. Diese werden aktuell in sechs Farben ausgegeben, welche den jeweiligen EURO-Klassen entsprechen.

Da ein Service in vom Hersteller festgelegten Intervallen durchgeführt werden sollte, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, erfüllt diese Wartungsmaßnahme nicht den Zweck der Prüfplakette. In der Regel werden hier nur Arbeiten durchgeführt, welche ab einem bestimmten Kilometerstand oder Intervall vorgesehen sind. Eine umfassende Prüfung wird aber nicht durchgeführt.